Nachweis nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz
Nachweise nach dem EEG 2012
Zur Auszahlung der Vergütung durch den Netzbetreiber muss nach dem EEG 2012 ein Umweltgutachten vorgelegt werden. In diesem Gutachten müssen die entsprechenden Voraussetzungen enthalten sein:
Einsatzstoffvergütungsklassen
Aufteilung der Einsatzstoffe in die Einsatzstoffvergütungsklassen (erhöhte Vergütung)Einhaltung der 60 Masse-% Gülle
Biogasanlagen die die geforderte Wärmenutzung nicht einhalten können, erhalten die Vergütung beim Einsatz von mindestens 60 Masse-% Gülle im Jahr ebenfallsDes Weiteren weisen wir in unseren Gutachten Folgendes mit aus:
Wärmenutzung
Voraussetzung der 60 % Wärmenutzung nach Positivliste oder Ersatz fossiler EnergieEinhaltung des „Maisdeckels“
es dürfen maximal 60 Masse-% Mais, Getreidekorn, CCM, Körnermais, und Lieschkolbenschrot im Kalenderjahr eingesetzt werdenDieses Gutachten ist notwendig um die Vergütung nach EEG vom Netzbetreiber zu erhalten. Wenn kein Umweltgutachten vorgelegt wird, kann für den Strom nur der Marktwert bezahlt werden.
Nachweise nach dem EEG 2009
NawaRo-Bonus
NawaRo-Bonus – Nebenprodukte
NawaRo-Bonus – Gülle
Bonus für Strom aus nachwachsenden Rohstoffen beim Einsatz von Gülle
(Gutachten nach Ziffer IV.2.b der Anlage 2 zum EEG 2009)
NawaRo-Bonus – LAPF
Bonus für Strom aus nachwachsenden Rohstoffen beim Einsatz von Pflanzen aus der Landschaftspflege
(Gutachten nach Ziffer VI.2.c der Anlage 2 zum EEG 2009)
KWK-Bonus
KWK-Bonus – Positivliste
Voraussetzungen der Wärmenutzungen nach der Positivliste
(Gutachten nach Ziffer I.2 der Anlage 3 zum EEG 2009)
KWK-Bonus – Ersatzregelung
Voraussetzungen der Wärmenutzungen durch Ersatz fossiler Energie und Mehrkosten in der Wärmebereitstellung
(Gutachten nach Ziffer I.3 der Anlage 3 zum EEG 2009)
Dieses Gutachten ist notwendig um die Vergütung nach EEG vom Netzbetreiber zu erhalten. Wenn kein Umweltgutachten vorgelegt wird, kann für den Strom nur der Marktwert bezahlt werden.