Sondergutachten

Im Rahmen der Vergütung gemäß EEG oder KWKG können weitere Sondergutachten erforderlich oder nützlich sein. Ein Ausschnitt unserer Leistungen in diesem Gebiet wird im Folgenden beschrieben, natürlich stehen wir auch gerne für weitere Anfragen zur Verfügung.
 
Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen& Entwicklungskonzepte
Wir berechnen Ihre Vergütungsansprüche gemäß EEG oder KWKG und prüfen diese auf weitere mögliche Optimierungspotentiale. Zudem beurteilen wir Ihre Ideen beim Neubau oder der Erweiterung Ihrer Anlage auf Machbarkeit oder erarbeiten auf Wunsch ein Entwicklungskonzept nach Ihren Vorgaben.
 
Nachweis für die Flexibilitätsprämie
Um diese Prämie in Anspruch nehmen zu können, muss die Bescheinigung eines Umweltgutachters über die Möglichkeit des flexiblen, bedarfsorientierten Betriebs der Anlage vorgelegt werden. Nach positiver Prüfung der benötigten Unterlagen sowie einer Besichtigung der  Anlage vor Ort wird dieser Nachweis durch uns erstellt.
 
Nachweise gemäß FW 308
Für Anlagen mit mehr als 2 MW FWL oder nicht serienmäßig hergestellten Anlagen ermitteln wir die Stromkennzahl gemäß FW 308 für die KWK-Stromberechnung in einem jährlichen Gutachten.
 
Biomethanzertifizierung
Wird auf Erdgasqualität aufbereitetes Biogas (Biomethan) aus dem Erdgasnetz entnommen, so muss jährlich ein Zertifikat über die Menge und Eigenschaften des entnommen Gases beim Netzbetreiber vorgelegt werden, welches wir auf Wunsch für Sie erstellen. Zudem gilt ab 2013 die Pflicht zur Massenbilanzierung des ins Netz eingespeisten und entnommenen Biomethans. Die Zertifizierung und Bilanzierung kann über ein von unserem Büro entwickeltes Bilanzierungssystem oder nach Wunsch über das Biogasregister Deutschland der dena (Deutsche Energie-Agentur GmbH) erfolgen.